Rechnungsnummer: Einmalig vergeben gilt als fortlaufend

Zu den Pflichtangaben in deutschen Rechnungen gehört gemäß § 14 Abs. 4 UStG u.a. eine fortlaufende Rechnungsnummer. Diese muss jedoch keine zahlenmäßig Abfolge sein, sondern kann eine einmalig erteilte Nummer sein:

„Die Finanzbehörden haben klargestellt, dass “einmalig” vergebene Rechnungsnummern, die keinen Rückschluss auf die Gesamtzahl der ausgestellten Rechnungen ermöglichen, die Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes und der dazugehörigen Richtlinien voll und ganz erfüllen.“

Möchte man also die Gesamtzahl der bisher ausgestellten Rechnungen lieber nicht offenbaren – aus welchem Grund auch immer –, bestehen damit verschiedene Möglichkeiten, einmalige Rechnungsnummern zu generieren (zum Beispiel basierend auf das Tagesdatum).

Via: akademie.de

20.10.2008

Tags: buchhaltung, rewe,

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