Neue GKV-Beiträge ab 2009 für Freiberufler

Freiberufliche Übersetzer und Lektoren sind entweder als publizistisch Tätige über die KSK pflichtversichert oder als Selbständige über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung freiwillig versichert (wobei „freiwillig“ nicht ganz korrekt ist, denn seit der Krankenversicherungsreform Anfang 2007 besteht eine generelle Versicherungspflicht für alle Bundesbürger). Zum 1. Januar 2009 wird der deutsche Gesundheitsfonds eingeführt und damit auch die vor einigen Tagen beschlossenen einheitlichen Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dass alles teurer wird, hat sich längst herumgesprochen und nun ist es amtlich: Der ermäßigte Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Krankengeldanspruch wird sich auf 14,9% belaufen; KSK-Versicherte werden wie Arbeitnehmer und Angestellte die Hälfte von 15,5% zahlen (mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag).

Mehr Informationen zu den beschlossenen Sätzen sind in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden. Wie es mit dem Krankengeldanspruch für gesetzlich versicherte Freiberufler ausschaut kann hier gelesen werden.

3.11.2008

Tags: krankenversicherung, KSK,

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